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Dieser Abschnitt stimmt überein mit dem Schema laut Dekret über die „Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ - Gesetzvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.3.2013
Der Plan der Korruptionsprävention im Sinne des Art. 1, Abs. 5 des Gesetzes 190/2012 wurde laut GD 231/01 in das Organisationsmodell integriert.
Rechtswidrige Handlungen können sowohl von SEAB-MitarbeiterInnen, als auch von jeder/m BürgerIn gemeldet werden. Bitte verwenden Sie dafür die entsprechenden Formulare, die Sie untenstehend ims PDDF-Format herunterladen können und die alle notwendigen Informationen enthalten.
Ab dem 15.07.2023 steht dem Hinweisgeber außerdem ein neuer IT-Kanal auf https://seab.segnalazioni.net zur Verfügung, der folgende Merkmale aufweist
- Ausstellung einer Empfangsbestätigung für den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung;
- Aufrechterhaltung des Kontakts mit dem Hinweisgeber, indem bei Bedarf Ergänzungen zur Meldung angefordert werden;
- die Weiterverfolgung der eingegangenen Meldung;
- Bestätigung der Meldung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt oder innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der siebentägigen Frist nach Einreichung der Meldung.
Um diejenigen MitarbeiterInnen zu schützen, die gesetzwidrige Handungen melden und um die Effizienz des Prozesses zu gewährleisten, hat SEAB im Einklang mit der ANAC-Bestimmung Nr. 6 vom 28. April 2015, auch eine entsprechende Prozedur aufgestellt.
Im Jahr 2023 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Im Jahr 2022 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Im Jahr 2021 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Im Jahr 2020 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Im Jahr 2019 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2024
Verantwortlicher für Transparenz und Korruptionsprävention
Dr. Matthias Fulterer - Generaldirektor
Lancia-Straße 4/A
39100 Bozen
Tel. +39 0471 541738
Fax +39 0471 541767
Inhaber der Ersatzbefugnis:
Kilian Bedin - Präsident
Lancia-Straße 4/A
39100 Bozen
Tel. +39 0471 541763
Fax +39 0471 541767
E-Mail: info@seab.bz.it
PEC: seab@cert.seab.bz.it
In diesem Abschnitt werden die Feststellungsakte zur Unvereinbarkeit und Unzulässigkeit von Ernennungen in öffentlichen Verwaltungen und privaten Einrichtungen unter öffentlicher Kontrolle gemäß Artikel 1, Absätze 49 und 50 des Gesetzes Nr. 190 vom 6. November 2012 veröffentlicht.
2023: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
2022: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
2021: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
2020: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
2019: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2024